Rechtsprechung
BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs - Prüfung der Möglichkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93
Bei dieser Sachlage drängte sich dem Tatrichter die Prüfung auf, ob nicht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist; das Unterlassen dieser Erörterung stellt in solchen Fällen einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 2, 3, 5; Anordnung 1). - BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93
Bei dieser Sachlage drängte sich dem Tatrichter die Prüfung auf, ob nicht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist; das Unterlassen dieser Erörterung stellt in solchen Fällen einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 2, 3, 5; Anordnung 1). - BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90
Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der …
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93
Bei dieser Sachlage drängte sich dem Tatrichter die Prüfung auf, ob nicht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist; das Unterlassen dieser Erörterung stellt in solchen Fällen einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 2, 3, 5; Anordnung 1). - BGH, 10.05.1960 - 1 StR 121/60
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 226/93
Im Fall 7 der Urteilsgründe ist die Mitnahme eines Fernsehgeräts aus dem angemieteten Hotelzimmer nicht als Unterschlagung, sondern als Diebstahl zu werten, weil der Angeklagte hierdurch den Mitgewahrsam des Hotelbesitzers gebrochen hatte (vgl. BGH NJW 1960, 1357).